Schulkindergarten

In unserem Schulkindergarten finden besonders förderungsbedürftige Kinder mit Förderbedarf geistige Entwicklung im Alter von drei bis sechs Jahren die optimalen Rahmenbedingungen für ihre individuelle Entwicklung.
Mädchen lachend beim herrunterrutschen einer Rutsche

Der Schulkindergarten des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums der Tannenhag-Schule (SBBZ, geistige Entwicklung) bietet den Kindern eine sinnvolle Alternative, die in einem Regelkindergarten beziehungsweise integrativen Kindergartenmodell (noch) nicht zurecht kommen.

Jedes Kind hat das Recht auf gleiche Bildungschancen und gleichberechtigte soziale Teilhabe. Einzelne Kinder benötigen eine besondere Unterstützung ihrer Entwicklungs- und Bildungsprozesse. Dies trifft in besonderem Maße auf Kinder mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf zu.

Die Rahmenbedingungen dafür schaffen bei uns unsere Erzieherinnen, Fachlehrerinnen, Betreuungskräfte und Sonderschullehrerinnen in interdisziplinärer Zusammenarbeit.

Öffnungszeiten

Mo., Mi. & Fr. 8.10–12.10 Uhr
Di. & Do. 8.10–14.55 Uhr

In den Schulferien ist der Kindergarten geschlossen.

Organisatorisch ist der Kindergarten dem SBBZ Tannenhag-Schule angegliedert, hat aber eine eigenständige Leitung. Träger der Einrichtung ist die Stadt Friedrichshafen, alle personellen Belange unterliegen dem Amt für Schule und Bildung in Markdorf beziehungsweise dem Regierungspräsidium Tübingen. Das Einzugsgebiet umfasst den Bereich des östlichen Bodenseekreises. Die Beförderung sowie Abhol- und Bringzeiten werden in Kooperation mit der Schulleitung der Tannenhag-Schule koordiniert.

Voraussetzung für eine Aufnahme in unsere Einrichtung ist der Wunsch der Erziehungsberechtigten und die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Diese Feststellung wird vom Schulamt vorgenommen, wenn ein Gutachten vorgelegt wird. Dieses Gutachten wird von einer unserer Sonderschullehrerinnen erstellt. Die Aufnahme erfolgt im Regelfall zum Schuljahresbeginn und wenn ein Platz frei ist. Gerne können Sie sich auch während des Schuljahres an uns wenden. Nach Absprache sind Hospitationen oder ein Besuch jederzeit möglich.

Die Aufnahme in unseren Schulkindergarten sowie die Beförderung sind kostenfrei. Das Angebot kann, muss aber nicht genutzt werden.

Das Gruppengeld beträgt jährlich 30 Euro.

Ein Mittagessen kostet 3 Euro, gegebenenfalls kann ein Antrag auf Bildung und Teilhabe zur Kostenbeteiligung beim Landratsamt gestellt werden. 

Bei unserer Arbeit ist uns wichtig,...

  • dass wir uns regelmäßig mit Ihnen im Elterngespräch und täglich im Elternheft austauschen. Telefonische Kontakte sind im Ausnahmefall beziehungsweise nach einem vereinbarten Termin möglich. Telefonate in der Betreuungszeit sind ungeeignet, da wir dann nicht bei Ihren Kindern sein können.
  • dass regelmäßig Elternabende und Elternnachmittage stattfinden.
  • dass wir Sie mit Infobriefen auf dem Laufenden halten.
  • dass Sie die Möglichkeit haben, an verschiedenen Elternveranstaltungen des SBBZ Tannenhag-Schule teilzunehmen, zum Beispiel dem Elternfrühstück und Elternseminar.
  • dass gemeinsam ein individueller Förderplan erarbeitet wird, in dem individuelle Förderziele für Ihr Kind festgelegt sind.
  • dass wir mit der Schulsozialarbeit zusammenarbeiten.
  • dass wir Sie beraten, wenn der Wunsch nach einem Einrichtungswechsel besteht. Wir stehen Ihnen mit unseren Erfahrungen und unserem Wissen zur Seite. Unsere Sonderschullehrerinnen klären mit Ihnen alle Fragen rund um die Einschulung Ihres Kindes und der damit verbundenen Diagnostik.

Kontakt

Team Schulkindergarten
von links nach rechts: Frau Hrebik, Frau Petrowitz, Frau Hailu, Herr Attinger, Frau Ehinger und Frau Weber

Herr Attinger
Tel. +49 7541 28997-146

Das Leitungsbüro ist nicht regelmäßig besetzt. Ihre Nachricht im Sekretariat kommt aber immer an.

Auch das Sekretariat der Tannenhag-Schule steht für Fragen und Auskünfte zur Verfügung (Mo.–Fr. 8.15–11 Uhr):

Tel. +49 7541 28997-0